Herzlich Willkommen
Kleintierpraxis Dr. Josefine Zisser
Ich freue mich sehr über Ihren Besuch auf meiner Homepage!
Ich bin seit 1. März 2010 in meiner eigenen Kleintierpraxis in Lebring tätig.
Meine langjährige tierärztliche Berufserfahrung ermöglicht es mir, Ihren vierbeinigen Lieblingen die beste Behandlung und Betreuung angedeihen zu lassen.
Ein herzliches Dankeschön an Alle, die mir bereits bisher Ihre Tiere anvertraut haben. Ich freue mich schon jetzt auf diejenigen, die ich noch in meiner Praxis begrüßen darf.
Dr. Josefine Zisser
Leistungen
UNSERE LEISTUNGEN DAMIT ES IHREN
HAUSTIEREN GUT GEHT:
♦ Interne Medizin | ♦ Chirurgie |
♦ Dermatologie | ♦ Röntgen |
♦ Zahnbehandlungen | ♦ Labor |
♦ Stationärer Aufenthalt | ♦ Hausapotheke |
♦ Kastration | ♦ Augenheilkunde |
♦ Spezialfutter | ♦ Diäten |
♦ Impfungen | ♦ Tierkennzeichnung |
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Team
Das ist unser Team. Wir sind stets um Ihre Lieblinge bemüht.
Dr. Josefine Zisser
Tierärztin
Sandra Andrae-Kump
Ordinationsassistentin
Daniela Stangl
Ordinationsassistentin
Dr. Heide Lorenz
arbeitet meist im Hintergrund
Therese Zisser
vierbeinige Ordinationsmitarbeiterin
Galerie
HIER FINDEN SIE EINDRÜCKE VON UNSERER PRAXIS
Kontakt
Kleintierarztpraxis
Dr. Josefine Zisser
Leibnitzer Strasse 14
A-8403 Lebring
Tel.: 03182/30101
Web: www.tieraeztin-zisser.at
Ordinationszeiten:
- Mo: 8:00 - 11:00 und16:00 - 19:00
- Di: geschlossen
- Mi: 8:00 - 11:00 und 16:00 - 19:00
- Do: 8:00 - 10:00
- Frei :8:00 - 11:00 und 16:00 - 19:00
- Samstag, Sonntag und Feiertage : geschlossen
Um telefonische Voranmeldung wird gebeten!
Diese ist MO, MI, FR bis 18:00 Uhr möglich .
Aktuelles
Chip- und Registrierungspflicht für Hunde
Seit 1. Juli 2008 besteht in Österreich die gesetzliche Verpflichtung zur Mikrochipkennzeichnung und Registrierung von Hunden (§24a Tierschutzgesetz).
Hunde, die noch nicht gekennzeichnet sind, sind bis zum 31. Dezember 2009, und Welpen spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe mittels Mikrochips zu kennzeichnen und binnen eines Monats bei einer anerkannten Datenbank zu melden.
Der Meldetermin für bereits gekennzeichnete Hunde war der 31. Dezember 2009.
Wer seinen vierbeinigen Freund bereits früher elektronisch kennzeichnen und registrieren ließ, hat zwar bestmöglich vorgesorgt, um im Fall des Verlustes rasch wieder mit seinem Liebling vereint zu sein, muss aber eine Datenergänzung und die amtliche Meldung noch zusätzlich durchführen (bis spätestens Dezember 2009).
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sehen die Meldung von zusätzlichen Daten vor. Diese sind das Geburtsdatum und die Daten eines amtlichen Lichtbildausweises des Besitzers sowie das Datum des Beginns der Hundehaltung.
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